Die aktuell gültigen Waldbrandstufen in Sachsen-Anhalt finden Sie auf der folgenden Seite:
Waldbrandstufe 1 – sehr geringe Gefahr
Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.
Waldbrandstufe 2 – geringe Gefahr
Waldbesucher sollten Vorsicht walten lassen. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Befahren des Waldes ist ohnehin in der Regel nur der Forstbehörde oder Waldbesitzern gestattet oder solchen Besuchern, die von Waldbesitzern eine Genehmigung erhalten haben. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.
Waldbrandstufe 3 – mittlere Gefahr
Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Waldbrandstufe 4 – hohe Gefahr
Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich, damit Waldbesucher einen etwaigen Brand melden können. Möglich ist es allerdings, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden. Bei dieser Waldbrandstufe sollten Sie nur noch erkennbare Waldwege nutzen und diese nicht verlassen.
Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr
Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder können gesperrt werden. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden, da schon ein winziger Funke einen Brand auslösen kann. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Waldbrände verhindern: Was Waldbesucher tun können